Aktuelle Planfeststellungsverfahren
Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen Unterlagen von laufenden Planfeststellungsverfahren aus unserem Zuständigkeitsbereich als zusätzlichen Service in elektronischer Fassung zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin, dass nur die offiziell in den vom Vorhaben betroffenen Gemeinden ausgelegten Papierunterlagen und die in der dazu gehörenden ortsüblichen Bekanntmachung enthaltenen Angaben für das Verfahren rechtlich verbindlich sind. Die Bereitstellung der Unterlagen erfolgt auf der Basis von Artikel 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz. Sie beginnt mit der offiziellen Auslegung der Unterlagen in den jeweils zuständigen Gemeinden. Die Unterlagen bleiben mindestens bis zum Ende der Einwendungsfrist, in der Regel aber bis zum Abschluss des Anhörungsverfahrens im Internet verfügbar. Die Auslegungszeiten- und orte, sowie die für das jeweilige Anhörungsverfahren geltenden Einwendungsfristen und alle sonst für das Verfahren wichtigen Informationen werden nach den Verfahrensvorschriften ortsüblich bekannt gemacht. Der Inhalt der Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet veröffentlicht.