PRESSEMITTEILUNG 43/2018

Ingolstadt, den 14.11.18

St 2230; Felssicherungsarbeiten zwischen Altendorf und Hagenacker

Am Montag, den 19.11.2018 beginnt das Staatliche Bauamt Ingolstadt die Felssicherungsmaßnahmen entlang der Staatsstraße 2230 zwischen dem Kreisverkehr-Altendorf und Hagenacker. Die Maßnahme findet aus Gründen der Verkehrssicherheit unter Vollsperrung des betroffenen Abschnittes statt.

Im Zeitraum vom 19.11.2018 bis voraussichtlich Ende Februar 2019 finden Felssicherungsmaßnahmen zwischen Altendorf und Hagenacker statt, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer im betroffenen Staatsstraßenabschnitt gewährleisten zu können.

Im Zuge der Maßnahme müssen die betroffenen Hangbereiche freigeschnitten werden. Entsprechend den Forderungen des Bundesnaturschutzgesetzes finden diese Arbeiten in der Winterzeit statt. Einzelne verwitterte und lose Felspartien werden zunächt geräumt. Auf Grund herabfallender Gesteinsbrocken ist eine halbseitige Sperrung der Strecke aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich. Im Anschluss erfolgt die Sicherung des Hanges mit Felsnägeln und Vernetzungen.

Die Zufahrt von Dollnstein nach Hagenacker ist durchgehend frei. Die Zufahrt zur Hammermühle wird entsprechend dem Baufortschritt ausgeschildert.

Das Staatliche Bauamt Ingolstadt schildert eine klein- und eine großräumige Umleitung aus:

- Von Dollnstein Richtung Treuchtlingen über Schernfeld (Kreisverkehr), Bieswang und Zimmern und umgekehrt

- Von Dollnstein Richtung Altendorf über Schernfeld (Kreisverkehr) und Schönfeld und umgekehrt

In einem zweiten Bauabschnitt - voraussichtlich im Jahr 2019 - soll der Bereich nördlich Altendorf ebenfalls gesichert werden. Die notwendigen Freischneidearbeiten hierfür wurden im Zuge der jetzigen Maßnahme mit vergeben, so dass der zweite Bereich ohne naturschutzfachliche Bauzeiteinschränkungen gesichert werden kann.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 300.000 € und werden vom Freistaat Bayern getragen.

Das Staatliche Bauamt Ingolstadt bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für diese dringend erforderliche Felssicherungsmaßnahme und den damit verbundenen Behinderungen.

gez.

Merk

Baurätin

 

Auskunft erteilt Ihnen: Frau Merk, Telefon 0841 9346 - 157