PRESSEMITTEILUNG 193/2022

Ingolstadt, den 11.05.22

Bundesstraße 13; Naturschutzfachliche Begleitung am Radwegebau

Zur Vervollständigung des Radwegenetzes im Landkreis Eichstätt baut das Staatliche Bauamt nördlich der B 13 zwischen dem Tauberfelder Grund und Eitensheim einen neuen Radweg. Der Abschnitt ist Bestandteil des Radwegebauprogramms 2020 – 2024.

Der Neubau des Geh- und Radwegs beginnt an der Einmündung der Kreisstraße nach Pfünz und verläuft nordseitig der Bundesstraße auf einer Länge von ca. 2,8 km Richtung Eitensheim und bindet dort an einen bestehenden Wirtschaftsweg an.

Eine begleitende naturschutzfachliche Untersuchung hat ergeben, dass sich in den Saumstrukturen entlang der B 13 Lebensräume für Zauneidechsen finden. Da diese eine streng geschützte Art ist, muss bei der Baudurchführung entsprechende Rücksicht genommen werden.

Um Einschränkungen bzw. den dauerhaften Verlust von Lebensräumen auszugleichen, hat das Bauamt bereits im Vorfeld flächengleiche Ersatzhabitate hergestellt, um den Tieren übergangslos einen Lebensraum bieten zu können.

Eine Schüttung aus steinigem Material bietet sowohl ein frostsicheres Winterquartier als auch Sonnplätze. Eine Sandschüttung als grabfähiges Material ermöglicht die Eiablage. Weitere Strukturen wie Totholz, Ansaaten und bestehende Gehölze dienen den Tieren als Sonnplatz, Versteck und als Nahrungsquelle. Zur Sicherstellung einer dauerhaften Funktionalität werden die Flächen regelmäßig unterhalten und kontrolliert.

Die Ersatzfläche wurde bereits mit einem nicht überkletterbarem Material umzäunt, um das Abwandern der Tiere in den Baustellenbereich zu verhindern. Ein zusätzlicher Bauzaun schafft weitere Sicherheit für die Tiere, um den Baustellenbereich für die Baumaschinen abzugrenzen.

Nun gilt es, die noch im Baubereich vorhandenen Eidechsen und andere Reptilien einzusammeln und in ihre neuen Habitate zu bringen. Die Arbeiten hierzu laufen bereits. Im Auftrag des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt sammeln Biologen eines Umweltplanungsbüros die Reptilien ein und setzen diese in den Ersatzhabitaten aus. Erst wenn an mehreren aufeinanderfolgenden Terminen trotz gezielter Suche keine Hinweise auf weitere im Baufeld befindliche Tiere bracht werden konnten, wird die Abfangaktion eingestellt und das Baufeld freigegeben.

gez. Merk

Bauoberrätin

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